„Ein brennendes Haus können Sie nicht mehr versichern“ – eine angeratene oder laufende Zahnbehandlung hingegen schon. Oftmals lohnt es sich.

Der Schock sitzt tief bei Renate O. Gerade erst hat sie von Ihrem Zahnarzt erfahren, dass zwei Backenzähne gezogen werden müssen. Die angeratene Versorgung mit Keramik- Implantaten wird vom Zahnarzt im Heil- und Kostenplan mit insgesamt 6.880,- Euro angesetzt. Der Festkostenzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse beläuft sich gerade einmal auf 858,- Euro. Über 6.000,- Euro soll Frau O. aus eigener Tasche bezahlen. Noch vor weniger Zeit wäre die einzige Alternative gewesen, auf die moderne und hochwertige Implantat-Behandlung zu verzichten und sich stattdessen mit einer Kassen-Brücke versorgen zu lassen. Heute bietet sich noch eine weitere Option: eine Zahnzusatzversicherung, die diese Leistung mit einschließt.
Was zahlt eigentlich die gesetzliche Krankenkasse?
2005 leisteten die gesetzlichen Krankenkassen noch auf Basis des tatsächlichen gewählten Zahnersatzes, d.h. die Kasse übernahm zu einem gewissen Prozentsatz die angefallenen Kosten bspw. für eine Brücke. Heute ist das anders. Es gilt das Zuschussprinzip. Welche Form des Zahnersatzes gewählt wird, spielt keine Rolle. Allein der Befund ist entscheidend und maßgeblich für die Gewährung des sogenannten festen Zuschusses für die Regelversorgung. Diese Regelversorgung orientiert sich an den durchschnittlichen Kosten für eine einfache, medizinisch notwendige Ausführung. Das beinhaltet die Behandlung durch den Zahnarzt sowie die anfallenden zahntechnischen Maßnahmen. Für welche Art der Behandlung der Patient sich letztlich entscheidet, ist nicht relevant. Bleibt er bei der Regelversorgung, deckt der Festkostenzuschuss circa 50 Prozent der Zahnarztrechnung. Die anfallenden Mehrkosten bleiben auch bei der Regelversorgung beim Patienten.
Mit Bonusheft Festzuschuss erhöhen
Regelmäßig einmal pro Jahr zur Vorsorge gehen und das Bonusheft vom Zahnarzt stempeln lassen: so einfach können Versicherte den Festzuschuss erhöhen. Ohne Bonus bezahlen Krankenkassen 50 Prozent der Regelversorgung. Führt man das Bonusheft lückenlos, erhöht sich dieser Zuschuss ab dem sechsten Jahr auf 60 Prozent, ab dem elften Jahr sogar auf 65 Prozent. Jedoch nicht nur die gesetzliche Krankenkasse honoriert die regelmäßige Vorsorge. Auch viele private Zahnzusatzpolicen erhöhen ihre Leistung bei nachweislich geführtem Bonusheft. Allerdings muss der Versicherungsschutz fast immer vor Eintritt des Leistungsfalls sein. Hiervon gibt es derzeit auf dem deutschen Markt nur zwei Ausnahmen.
Das ‚brennende Haus‘ versichern
Hat der Zahnarzt bereits eine Diagnose gestellt oder ist ein Zahn unter Beobachtung, dann wird dies in der Patientenakte beim Zahnarzt vermerkt. Für Versicherungen ist jetzt der Leistungsfall eingetreten und eine Versicherung ausgeschlossen. Lediglich zwei Gesellschaften erlauben hier eine Annahme unter besonderen Bedingungen.
Die ERGO Direkt bietet mit Ihrem Tarif Zahn-Ersatz-Sofort die Möglichkeit, bereits angeratene oder laufende Behandlungen zu versichern. Einzige Bedingungen:
- die Behandlung darf nicht vor länger als sechs Monaten begonnen worden sein und
- sie darf noch nicht abgeschlossen sein.
Der Tarif hat keine Altersbeschränkung und es müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Speziell für Senioren, die plötzlich eine ‚große Baustelle‘ haben, bietet sich dieser Tarif an.
Die Leistung des Zahn-Ersatz-Sofort beinhaltet die einfache Verdoppelung des Festkostenzuschusses. Das bedeutet, dass wenn die gesetzliche Krankenkasse bspw. 858,- Euro bezahlt, die ERGO Direkt ebenfalls 858,- Euro an den Patienten überweist. Bei diesem Tarif bleibt es bei der Abhängigkeit von Befund und Regelversorgung.
Bevorstehende Implantat-Behandlung ist mitversichert
Die Bayerische Versicherungskammer / Union Krankenversicherung bietet im Vergleich dazu einen echten Premium Zahnzusatztarif, den Patienten auch bei einer bevorstehenden Implantat-Behandlung noch abschließen können. Bei diesen Tarifen richtet sich die Erstattungshöhe nicht nach der einfachen Regelversorgung, sondern basiert auf der tatsächlich durchgeführten zahnärztlichen und zahntechnischen Behandlung. Die BVK/UKV übernimmt – unter Anrechnung der Vorleistung der GKV – bis zu 90 Prozent der Kosten für die anstehende Zahnersatzmaßnahme. Wer sich also für höherwertigen Zahnersatz und gegen die Regelversorgung entscheidet, für den ist der ZahnPRIVAT der BVK/UKV eine gute Möglichkeit, Geld zu sparen. In einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem Experten sollte man sich vorab dennoch genau über die verschiedenen Optionen und Tarifinhalte informieren. Für Frau O. lohnt es sich – ihren Eigenanteil kann sie deutlich reduzieren.