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Altersvorsorge

Bevorzugtes Belegungsrecht für Eigentümer einer Pflegeimmobilie

Doppelt in seine Zukunft investieren – Pflegeimmobilien als Kapitalanlage sichern nicht nur Geld, sondern auch einen Pflegeplatz im Alter.

Ein erhöhtes Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise sowie der medizinische Fortschritt sind nur einige Gründe für den sich in Deutschland vollziehenden demografischen Wandel. Die Folgen sind längst statistisch belegt: In Deutschland lebende Menschen erreichen durchschnittlich ein immer höheres Alter. Die steigende Lebenserwartung führt automatisch zu einem erhöhten Pflegebedarf. Schließlich erreichen immer mehr Menschen ein Alter, in dem sie auf eine helfende Hand angewiesen sind. Durch diesen Wandel liegt es auf der Hand, dass der Bedarf an Pflegeplätzen stetig ansteigt. Mittlerweile ist es Gang und Gäbe, dass Wartelisten für Pflegeplätze in Einrichtungen für Betreutes Wohnen oder Seniorenheime erstellt werden.

Weshalb werden zukünftig neue Pflegeimmobilien benötigt?

Werden in den folgenden Jahren und Jahrzehnten nicht tausende an neuen Pflegeappartements in Pflegeeinrichtungen erbaut, wird sich der Mangel an Pflegeplätzen drastisch zuspitzen. Faktoren wie die Berufstätigkeit beider Ehepartner oder beruflich bedingte Umzüge vom Wohnort der Eltern erschweren die häusliche Pflege durch Familienmitglieder oder machen diese Form der Unterstützung unmöglich. Ein kleines Stück Sicherheit bietet die Aussicht, im Pflegefall garantiert einen Pflegeplatz zu erhalten. In dieser Sicherheit können sich Privatinvestoren wiegen, die sich für eine Pflegeimmobilie als Kapitalanlage entscheiden.

Info: Pflegeimmobilien als Kapitalanlage eignen sich insbesondere für private Anleger, die großen Wert auf eine sichere Geldanlage legen – denn neben der Rendite spielt vor allem der Inflationsschutz eine große Rolle. Hierbei gilt es zu berücksichtigen: Um in eine Pflegeimmobilie zu investieren, wird ein Eigenkapital in Höhe von ca. 20 Prozent vorausgesetzt. Für den Erwerb einer Pflegeimmobilie ist insgesamt mit einem Anlagevolumen von mindestens 130.000 Euro zu rechnen.

Wichtiger Hinweis: Bei diesem Modell steht nicht die vorzeitige Selbstnutzung der jeweiligen Immobilie, sondern vielmehr die Kapitalanlage im Vordergrund. Ein Vorteil liegt jedoch im bevorzugten Belegungsrecht, das bei Eintritt des Pflegefalls greift. Dieses Recht bezieht sich nicht automatisch auf die eigene Pflegeimmobilie, sondern auf alle Wohneinheiten des jeweiligen Trägers.

Bevorzugtes Belegungsrecht: Was bedeutet das?

Die Rede ist vom bevorzugten Belegungsrecht auf einen Pflegeplatz. Dieses Belegungsrecht ist ein Rechtsanspruch, den Betreibergesellschaften eines Pflegeheims oder einer Pflegeimmobilie den Eigentümern von Wohneinheiten in diesen Einrichtungen zusichern. Nach Erwerb eines Pflegeappartements in einer Pflegeinstitution dürfen die Eigentümer allerdings nicht sofort auf ihren Anspruch auf eine Nutzung der Wohneinheit bestehen. Ist das bevorzugte Belegungsrecht jedoch vertraglich gewährt, steht den Immobilieneigentümern dennoch das Recht auf einen möglichst schnellen Einzug in eine Pflegeeinrichtung zu.

Wann tritt der Rechtsanspruch auf das Belegungsrecht in Kraft?

Das bevorzugte Belegungsrecht tritt bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit des Eigentümers der Pflegeimmobilie in Kraft. In diesem Fall garantieren die Pflegeheimbetreiber, dass die nächste frei werdende Wohneinheit für die betroffene Person reserviert ist. Betreibt und verwaltet ein Unternehmen mehrere Pflegeinstitutionen, weitet sich der Anspruch auf das bevorzugte Belegungsrecht auf alle Institutionen aus. Dieser Rechtsanspruch kann nur im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Zimmers oder einer Wohnung in einer Pflegeimmobilie erfolgen. Allerdings ist das Recht auf einen Pflegeplatz nicht automatisch an die erworbene Wohneinheit gebunden. Dieses Privileg wird Kapitalanlegern zumeist auch für ihre Familienmitglieder zugesichert. Bis zu welchem Verwandtschaftsgrad dieser Rechtsanspruch erfolgt, sollte nach Möglichkeit vertraglich geregelt werden.

Das bevorzugte Belegungsrecht beschränkt sich nicht auf bestimmte Pflegeappartements

Zusätzlich muss erwähnt werden, dass das bevorzugte Belegungsrecht für sämtliche in einer Pflegeeinrichtung errichteten Pflegeimmobilien gültig ist. Haben Eigentümer beispielsweise ein Objekt für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad  1 gekauft und werden die Geldanleger jedoch in Pflegegrad  2 eingestuft, wird die Wohneinheit möglicherweise nicht den individuellen Ansprüchen gerecht. In Fällen wie diesen dürfen die Eigentümer aufgrund des Vorbelegungsrechts dennoch darauf bestehen, eine den individuellen Ansprüchen angepasste Wohnung innerhalb der Pflegeinstitution zu beziehen. Dieser Rechtsanspruch ist ein deutlicher Vorteil gegenüber einer Eigentumswohnung, bei welcher ein Eigenbedarf ausschließlich für die im Grundbuch vermerkte Immobilie beansprucht werden kann. Zu guter Letzt ist es für Kapitalanleger einer Pflegeimmobilie natürlich von Vorteil, dass Unterhaltskosten für die Pflegeimmobilie mit dem Mietanteil verrechnet werden können, den die Eigentümer von der Betreibergesellschaft für die erworbenen Pflegeappartements erhalten.

Im Gegensatz zu Investitionsmodellen in andere Immobilien müssen Eigentümer eines Pflegeappartements mit einem vergleichsweise geringen Verwaltungsaufwand rechnen. Ein Großteil des organisatorischen Aufgabengebiets obliegt der Betreibergesellschaft. Zugleich halten sich die Renovierungskosten deutlich in Grenzen. Im Normalfall wird eine Instandhaltung der Pflegeeinrichtungen automatisch durch die Betreiberunternehmen veranlasst. Die damit verbundene Kostenübernahme läuft über den Mieter. Weil die Mietzahlungen an den Vermieter über viele Jahre hinweg gesichert sind, gelten Renditen in Höhe von vier bis sechs Prozent für Pflegeappartements als sehr realistisch. Mit diesem Vorteil geht die Tatsache einher, dass eine Miete für Wohneinheiten in Pflegeeinrichtungen äußerst stabil ist und unabhängig von Entwicklungen der Konjunktur sowie Inflation betrachtet wird. Seit mehreren Jahrzehnten haben Immobilien ihren Status als Anlageform mit einem besonders hohen Inflationsschutz gesichert. Dieser Trend gilt insbesondere für Pflegeimmobilien, da der bereits erwähnte demografische Wandel zukünftig noch stärker fortschreiten wird. Zusätzlich zeigt der Blick auf zahlreiche Geldanlage-Modelle der vergangenen Jahre, dass die Werterhaltung des investierten Geldes durch Währungsreformen oder die Finanzkrise oftmals nicht gesichert war. Geldinvestitionen in Immobilien entwickelten sich jedoch stets in eine entgegengesetzte Richtung. Diese Investitionsmodelle gelten deshalb als besonders krisensicher, indem sie der Inflation mit einer Wertsteigerung entgegenwirken.

Wie wirken sich Investitionen in Pflegeimmobilien steuerlich aus?

Wer schon heute in Appartements und andere Wohneinheiten einer Pflegeeinrichtung investiert, profitiert steuerlich deutlich. Abschreibungen in Höhe von zwei Prozent pro Jahr sowie der Steuerabzug der Zinsen bei Fremdfinanzierung sprechen für das Geldanlagekonzept. Zudem darf bewegliches Inventar über eine Zeitdauer von zehn Jahren steuerlich abgesetzt werden. Dieses bewegliche Inventar spielt aus steuerrechtlichen Gründen eine besonders große Rolle, weil Pflegeappartements zumeist möbliert vermietet werden. Ein möglicherweise durch einen Verkauf erzielter Gewinn wird nach dem Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren ebenfalls als steuerfrei eingestuft.

Weshalb ist ein Pflegeappartement eine lukrative Kapitalanlage zur Altersvorsorge?

Bereits dank des bevorzugten Belegungsrechts ist eine Pflegeimmobilie ein probates Mittel zur Altersabsicherung. Doch die Vorteile der Pflegeappartements zur Altersvorsorge beschränken sich nicht nur auf diesen Aspekt. Die hohen Renditen bilden eine wichtige Grundlage zur Vermehrung des eigenen Vermögens. Mietausfälle müssen aufgrund der steigenden Nachfrage nach Pflegeimmobilien nicht befürchtet werden. Dadurch sind die regelmäßigen Einnahmen gesichert.

Fazit: Bevorzugtes Belegungsrecht in einer Pflegeimmobilie ist nur ein Vorteil von vielen

Wer in jungen Jahren in eine Pflegeimmobilie investiert, profitiert im hohen Alter doppelt davon. Einerseits sind Aussichten auf hohe Renditen, der geringe Verwaltungsaufwand sowie niedrige Renovierungskosten ein deutliches Plus dieser Geldanlage. Gute Aussichten auf einen Pflegeplatz bei eintretender Pflegebedürftigkeit steigern das Sicherheitsgefühl spürbar. Im Zusammenspiel mit zahlreichen weiteren Vorteilen versprechen Pflegeimmobilien interessante Perspektiven für Kapitalanleger, die weit über Pluspunkte wie Inflationsschutz hinausgehen. Mittlerweile haben zahlreiche ältere Pflegeeinrichtungen ein Niveau erreicht, mit dem sie nicht mehr konkurrenzfähig sind. Aus dem Grund werden in den nächsten Jahrzehnten an zahlreichen interessanten Standorten Ersatzinvestitionen für bereits existente Institutionen notwendig. Lukrative Investmentoptionen entstehen – Investmentchancen mit Zukunft.