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Krankenversicherung

PKV-Tarifwechsel nach §204 als Rentner

Besonders Rentner können bei gleichbleibendem Leistungsniveau ihre Beiträge mit einem internen PKV-Tarifwechsel deutlich reduzieren.

Jedes Jahr steigen die PKV-Beiträge, aber die Einnahmen der Rentner nicht. Das Einkommen zum Bestreiten des Lebensunterhalts sinkt im Rentenalter also kontinuierlich. Das war beim Eintritt in die private Krankenversicherung sicher so nicht geplant. Mythen wie „die PKV bleibt im Alter stabil“, „der Beitrag ist eingefroren“ und „die PKV ist später locker bezahlbar“ wurden in der damaligen Beratungslandschaft weit verbreitet. Die teure Rechnung bezahlen heute jedoch die Versicherten.

Gerade Rentner fühlen sich mit dem Thema allein gelassen. Politisch wird viel geredet, aber wenig gehandelt. Versicherer reagieren trotz der Tarifwechselleitlinie bei dem Wunsch nach einer günstigeren Prämie verhalten. Und auf sich gestellt, findet man sich in der Masse der Unterlagen kaum zurecht.

Die Erwartungshaltung der Rentner ist, den Beitrag bezahlbar und planbar zu gestalten. Aber geht das überhaupt?

Was haben Rentner für Möglichkeiten?

Der Gesetzgeber hat verschiedene Absicherungsmöglichkeiten geschaffen. Neben den Sozialtarifen Notlagentarif, Basistarif und Standardtarif kann jeder Kunde durch einen PKV-Tarifwechsel den Tarif innerhalb der Gesellschaft wechseln.

  • Der Standardtarif: Er ist auf den gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt und bietet Leistungen auf gesetzlichem Niveau. Gebildete Altersrückstellungen werden beitragsmindernd angerechnet.  Aber Achtung! In der Praxis stellt es sich komplex dar. Man hat Leistungen auf gesetzlichem Niveau, ist aber weiterhin Vertragspartner der Versicherung und des Arztes. Ärzte können nun aber nicht mehr wie bei Privatpatienten abrechnen, was zu einer unüberwindbaren Hürde bei der Arztsuche werden kann.
  • Der Basistarif: Der Tarif hat ebenfalls Leistungen auf gesetzlichem Niveau und kostet den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein hoher Preis für deutlich weniger Leistungen ist das Ergebnis. Sinn ergibt die Variante nur dann, wenn der Kunde einen Hilfebedarf durch einen Hartz-IV-Anspruch hat. Dann bezahlen das Amt und der Versicherer die Prämie. Das schafft Entlastung.
  • Der Notlagentarif: Er leistet nur bei Notfällen und wenn sich chronische Erkrankungen gesundheitsgefährdend verschlechtern. Für chronisch Kranke ist er keine Alternative. Sie verlieren dabei weiterhin gebildete Altersrückstellungen. Wird man nach der zweiten Mahnung durch den Versicherer zwangsumgestellt, gehen Leistungen aus Zusatzbausteinen wie Zahnleistungen, Krankenhaustagegeld und Kurtarifen verloren.
  • Der PKV-Tarifwechsel: Gesetzlich im § 204 VVG geregelt, stellt er als ersten Schritt die Lösung für viele Rentner dar. So kann man aus bis zu 612 Tarifvarianten innerhalb seiner Gesellschaft für sich auswählen und eine Prämienminderung erreichen. Gleiches Leistungsniveau oder sogar Leistungsverbesserungen für einen günstigeren Preis sind möglich.
  • Der Versichererwechsel: Diese Variante bietet viel Gefahrenpotential. Können Rentner gesundheitlich noch wechseln, verlieren sie ihre gebildeten Altersrückstellungen teilweise bzw. oft vollständig. Negativfolgen: Weniger Leistung, Verlust der Altersrückstellung und eine noch größere Beitragssteigerung.

Wie kann ich den PKV-Tarifwechsel für mich nutzen?

Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung sollte gut geplant und durchdacht werden. Dazu empfiehlt es sich, aufgrund der Komplexität des Themas eine professionelle Beratung zu suchen, die folgende Fragen mit Ihnen bespricht:

  1. Den aktuellen Tarif betrachten. Welche Leistungen haben Sie aktuell versichert?
  2. Welche Alternativen gibt es bei Ihrem Versicherer? Bis zu 612 Kombinationen gibt es je Versicherer.
  3. Hat der gewünschte PKV-Tarif Leistungsverbesserungen? Welche sind das?
  4. Den gewünschten Zieltarif mit dem Versicherer verhandeln. Nimmt dieser einen Risikozuschlag und wie hoch ist dieser?
  5. Abwägen, ob ein Risikozuschlag für die Leistungsverbesserungen für Sie sinnvoll ist oder nicht.
  6. Sollte der Risikozuschlag im Verhältnis zur Leistung für den Kunden nicht in Frage kommen, Mehrleistungsverzicht verhandeln.
  7. Mehrleistungsverzicht in Bezug auf bisherige Leistungen genau prüfen. Wie hoch ist die Ersparnis im neuen Tarif?
  8. Ist der Zieltarif mit wenig bis keinen Leistungskürzungen verbunden, Tarif umstellen.

Ein professionelles Unternehmen wird Ihnen immer alle Fragen beantworten und sie transparent beraten. Lassen Sie sich ausreichend Zeit, um ausführlich und gut informiert zu sein. Diese Entscheidung ist nicht einfach und verlangt auch vom Versicherten Geduld.

Was darf eine Tarifwechselberatung kosten?

Da es Versicherungsberater und Versicherungsmakler gibt, die diese Beratung mit einer fachlichen Expertise spezialisiert durchführen, unterscheiden sich die Modelle der Kosten stark voneinander.

  • Pauschale Vergütung: Eine Pauschale gibt es je nach Anbieter in Beratungsmodulen oder von vornherein als Gesamtsumme. Diese variiert je nach Anbieter zwischen 490 € und 2.000 €. Da die Preise stark variieren, sollten Sie die Leistungsbestandteile der Beratung genau prüfen und vergleichen.

Vorteil: Planbarer Preis.

Nachteil: Sie zahlen auch, wenn es keine für Sie passende Lösung gibt.

  • Erfolgsabhängige Vergütung: Bei diesem Modell variieren die Preise zwischen 5 und 14 Monatsersparnissen. Je nach Höhe der Ersparnis wird der Anbieter die Kosten für sich beanspruchen.

Vorteil: Man zahlt nur, wenn man auch wirklich den Tarif umstellt.

Nachteil: Der Preis ist von der monatlichen Ersparnis abhängig.

  • Stundenhonorar : Hier wird nach Beratungsstunden abgerechnet. Die Kosten liegen zwischen 120 € und 280 € je Stunde.

Vorteil: Ist der Vorgang nicht so komplex, da der Kunde wenig Alternativen hat und gesund ist, ist der Preis günstiger.

Nachteil: Wird nicht von allen Anbietern angeboten, da dies Rechtsanwälten und Versicherungsberatern vorbehalten ist.

Kostenloser Tarifwechsel

Diese Variante wird seit kurzem ebenfalls durch einige Makler angeboten. Anders als die bereits beschriebenen Modelle wird die Umstellung und Beratungsleistung vom Versicherer und nicht vom Versicherten vergütet. Bei diesem Modell unterliegt Ihre Ersparnis und der Tarif, in den Sie wechseln würden, der Aufsicht des Versicherers. Möchte der, dass Sie nur 10 % statt möglicher 30 % Beiträge sparen, wird der abhängige Makler Ihnen die 30-%-Variante vermutlich erst gar nicht zeigen.

Vorteil: Günstig

Nachteile: Keine unabhängige Beratung und Durchsetzung Ihrer individuellen Bedürfnisse, da abhängig von der Willkür der Versicherer. Wir raten auf Basis fehlender Objektivität von dieser Variante ab.

Zusätzlich ist der Verdienst für den Berater höher, wenn Sie auch einen höheren Beitrag zahlen. Damit hat weder der Versicherer, noch der Berater Interesse, dass Ihr Beitrag durch einen PKV-Tarifwechsel deutlich sinkt. Es entsteht ein Interessenkonflikt, in dem der Versicherer und der Berater eine Einheit gegen Sie bilden.

Langfristig scheint dieses Modell auch kaum Vorteile zu bringen, weil mit jeder Beitragserhöhung der Versicherer die laufende Provision für den Berater erhöht. Abgesehen davon, dass Provisionen im Versicherungsbereich kritisch betrachtet werden. Sollten Provisionen abgeschafft werden, sind Sie wieder auf sich allein gestellt gegenüber Ihrem Versicherer. Fazit: Das Modell ist günstig, bringt aber viele Nachteile mit sich.

Tipp: Eine Ersteinschätzung, ob ein PKV-Tarifwechsel überhaupt möglich ist, erhalten Sie von Anbietern wie der KVoptimal.de GmbH kostenfrei. Gibt es keine Alternative, wird man Ihnen dies mitteilen. Nur wenn es wirkliche Optionen gibt, beauftragt man den Anbieter.

Egal wie Sie sich entscheiden, denken Sie immer daran: Es geht um Ihre Gesundheit. Also lassen Sie sich alle nötige Zeit bei der Wahl der Beratungsmöglichkeit und auch bei der Wahl des für Sie passenden Tarifs.