Derzeit liegen die Kosten für Hörgeräte zwischen 500 und 2.600 Euro pro Ohr. Ein Hörgeräte-Abo schafft Freiraum und macht Spitzentechnik bezahlbar.

Gutes Hören beginnt mit dem richtigen Hörgerät. Je nach Verarbeitung und Fähigkeiten können die Preise für ein Hörsystem stark variieren. Gesetzlich vorgeschriebene Festbeträge der Krankenkassen gewähren zwar einen guten Standard, doch was ist, wenn Betroffene ein paar Eigenschaften mehr wünschen?
Dank Krankenkassen gut versorgt
Die Grundversorgung mit Hörgeräten ist in Deutschland sehr gut aufgestellt. Seit 2013 liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Festbeträge bei 780 Euro pro Gerät. Auch setzen die Krankenkassen Mindestanforderungen wie volldigitale Ausstattung, drei Hörprogramme und vier Frequenzkanäle mit Rückkopplungsunterdrückung voraus, um einen angemessenen Hörkomfort zu gewährleisten. Für Privatversicherte liegt die Kostenerstattung in der Regel etwas höher – sie bekommen Hörgeräte bis zur Mittelklasse von ihren Krankenkassen ersetzt.
Gutes Hören in allen Situationen?
Es gibt viele Hörmomente, in denen die einfacheren, bezuschussten Hörsysteme an ihre Grenzen kommen. Theaterbesuche oder Gespräche bei hoher Geräuschkulisse zum Beispiel sind Situationen, in denen der Träger trotz Hörhilfe Mühe hat, dem Geschehen zu folgen. Wer im Beruf, Hobby, bei der Musik oder im Theater so nah wie möglich an gesundes Hören gelangen möchte, benötigt eine Hörhilfe mit besserer Komfort-Ausstattung. Bislang sind die gewünschten Extras mit höheren Kosten verbunden, die der Betroffene aus der eigenen Tasche zahlt. Für viele ist das ein Grund, auf das eine oder andere Feature zu verzichten.
Flexibel mit dem Hörgeräte-Abo
Mit einem Hörgeräte-Abo hat der Kunde freie Wahl. Er kann sich flexibel nach seinen eigenen Bedürfnissen für ein passendes Hörsystem entscheiden und muss nicht auf den gewünschten oder gar notwendigen Komfort verzichten. Statt wie bisher den Eigenanteil auf einen Schlag zu zahlen, leistet er bequem und zinsfrei einen gleichbleibenden Monatsbetrag. Dadurch lässt sich die Kaufsumme auf einen längeren Zeitraum verteilen. Bei kundenorientierten, fairen Abo-Entwürfen verlängert sich das Abonnement nicht automatisch, sondern der Kunde kann ein Folge-Abo in Anspruch nehmen, das mit einem neuen, individuellen Preisangebot die technischen Entwicklungen in der Hörgerätetechnik mitberücksichtigt.
Technischen Fortschritt mit dem Hörgeräte-Abo nutzen
Die Anschaffung eines Hörsystems über ein Hörgeräte-Abo bietet dem Nutzer die Chance, ohne Scheu vor Mehrkosten dem schnellen technischen Wandel in der Hörtechnik zu folgen. Die derzeit vorgegebene Regelgebrauchszeit beträgt sechs Jahre. Das ist im Hinblick auf die rasante Entwicklung der Hörsysteme eine verhältnismäßig lange Zeit. Schließt ein Kunde nun ein Abo mit dreijähriger Laufzeit ab, erhält er mit einem Folge-Abo schon deutlich früher ein neues Modell mit neuen Features. Demnach schließt das Abo eine Versorgungslücke, die sich bei den Regelvorgaben ergeben kann. Das kommt auch Privatversicherten zugute.
Wann sich ein Hörgeräte-Abo auszahlt
Immer dann, wenn der Hörgeräteträger aufgrund eigener Vorstellungen ein höherwertigeres System wählt, das ihm einen besseren Komfort bietet. Vor allem im Hinblick auf neueste Technologien, wie automatisches Erkennen der Hörsituation und selbständiges Anpassen der Einstellungen bei wechselnden Geräuschniveaus oder das drahtlose Koppeln an Fernsehen und Unterhaltungselektronik, bietet ein Abo interessante Möglichkeiten und Hörgeräteträger erfüllen sich eventuell mehr Wünsche.
Worauf ist beim Abschluss eines Hörgeräte-Abos zu achten?
Bislang bieten nur ganz wenige Akustikfachgeschäfte Hörgeräte-Abos an. Bevor sich Kunden für ein Abo entscheiden, sollten sie nach möglichen Neben- oder Folgekosten fragen. Je transparenter und nachvollziehbarer das Konstrukt des Abo-Angebots ist, desto besser ist es für die Kundenbeziehung. Auch sollten Themen wie Service und Verlustregelung mit angesprochen werden, sonst könnten unerwartete Kosten entstehen.
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