Während Erdbestattungen noch vor wenigen Jahrzehnten sehr häufig waren, entscheiden sich heute immer mehr Menschen für eine Feuerbestattung. Das liegt auch daran, dass eine Einäscherung Voraussetzung für viele besondere Formen der Beisetzung ist. Etwa für Seebestattung, Baumbestattung oder Diamantbestattung. Diese alternativen Beisetzungsformenerhalten immer größeren Zuspruch.

Vor gar nicht allzu langer Zeit war die Beerdigung auf dem örtlichen Friedhof für den Großteil der Menschen eine Selbstverständlichkeit. Mittlerweile finden mehr Feuerbestattungen als Erdbestattungen statt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe, etwa die persönliche Neigung, Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung. Auch ganz praktische Überlegungen können hinter der Entscheidung für eine Feuerbestattung stehen, wie die nach den Beerdigungskosten oder dem späteren Aufwand für die Grabpflege. Schließlich erlaubt die Feuerbestattung, neben einer Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, aus ganz unterschiedlichen Bestattungsformen die für sich richtige zu wählen.
Diese gewinnen an Bedeutung. Die Seebestattung beispielsweise, ebenso Baumbestattungen, Naturbestattungen, Luftbestattungen, Diamantbestattungen und sogar Weltraumbestattungen.
Erdbestattung oder Feuerbestattung?
Stirbt ein Angehöriger, stehen die Angehörigen vor der Entscheidung, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung durchgeführt werden soll. Vielleicht hat der Verstorbene seine Vorstellungen bereits zu Lebzeiten geäußert oder in einer Bestattungsvorsorge festgehalten? Andernfalls liegt es an den Hinterbliebenen, über die Bestattungsart zu entscheiden.
Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem Leichnam des Verstorbenen auf einem Friedhof in einem Grab beigesetzt.
- Der Sarg kann in einem Erdwahlgrab beigesetzt werden. Dieses kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Außerdem können weitere Bestattungen (Sarg oder Urne) in diesem Grab erfolgen, sodass daraus gegebenenfalls ein Familiengrab entstehen kann.
- Wenn später keine Grabverlängerung oder Folgebestattung gewünscht wird, erscheint ein Erdreihengrab bzw. ein Einzelgrab sinnvoll. Nach Ablauf der Ruhezeit fällt dieses Grab an den Friedhofsträger zurück.
- Auf einigen Friedhöfen gibt es Gemeinschaftsgrabfelder, in denen ebenfalls Erdbestattungen durchgeführt werden können. Dabei sind Grabpflege und oftmals auch Namensnennung auf Einzel- oder Gemeinschaftssteinen bereits in der Nutzungsgebühr enthalten – Pflegeverpflichtung und Folgekosten entfallen dann.
- Ein anonymes Erdbestattungsgrab eignet sich für Personen, die nicht eingeäschert werden möchten, sich aber dennoch eine Bestattung in Stille und ein namenloses Grab wünschen. Nicht jeder Friedhof bietet Flächen für anonyme Erdbestattungen an.
Bei einer Feuerbestattung (Einäscherung/Kremation) wird der Verstorbene in einem Sarg verbrannt und später in einer Urne beigesetzt. Findet die Beisetzung auf einem Friedhof statt, stellt sich auch hier die Frage nach der Art des Grabes. Wie bei der Erdbestattung gibt es auch hier die Möglichkeit, ein Urnenwahlgrab, ein Urneneinzelgrab, einen Platz im Gemeinschaftsgrabfeld odereine anonyme Beisetzung zu wählen. Daneben können vielerorts folgende Möglichkeiten in Erwägung gezogen werden:
- In einem Kolumbarium (Urnenwand, Urnenmauer) oder in einer Urnenstele gibt es Nischen für die Beisetzung einzelner oder mehrerer Urnen. Sie werden mit einer Platte (meist aus Stein, seltener aus Metall) verschlossen, die beschriftet und oftmals auch individuell gestaltet werden kann.
- Auf vielen Friedhöfen besteht mittlerweile die Möglichkeit, die Urnenbeisetzung in einem Baumgrab zu realisieren. Dabei wird die Urne am Fuße eines Baumes bestattet.
- Urnenrasengräber werden nach der Beisetzung oft mit einem liegenden Stein geschmückt, der häufig individuell gewählt und gestaltet werden kann. Der Friedhofsträger übernimmt die Pflege der Rasenfläche.
Welche Alternativen zur Bestattung auf einem Friedhof gibt es?
Grundlage aller hier kurz vorgestelltenBestattungsformen ist die Einäscherung des Verstorbenen. Abgesehen von See- und Baumbestattung muss man zur Realisierung dieser Wünsche den Weg über das Ausland gehen. Die deutsche Bestattungsgesetzgebung sieht solche Beisetzungsformen noch nicht vor.
- Bei einer Seebestattung wird die Urne des Verstorbenen von einem Schiff aus ins Meer gesenkt. In Deutschland gehört die Seebestattung zu den beliebtesten Alternativen zur Beisetzung auf einem Friedhof.
- Bei einer Waldbestattung (Anbieter sind z. B. FriedWald und RuheForst) wird die Asche des Verstorbenen in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich eines Baumes bestattet. Der Name des Verstorbenen kann mittels eines Schildes am Baumstamm angebracht werden.
- Im Rahmen einer Naturbestattung kann die Asche eines Menschen auf einer Almwiese, in einem Bergbach, an einem Felsen, am See oder am Fuße eines Baumes ausgebracht werden. Auch ist es möglich, die Asche in die Luft zu streuen und dem Wind zu übergeben.
- Die Diamantbestattung stellt aus einem Teil oder aus der ganzen Kremierungsasche des Verstorbenen einen Diamant her, der beispielsweise in ein Schmuckstück eingearbeitet werden kann. Übrige Asche kann z. B. in einem Familiengrab beigesetzt werden.
- Bei einer Luftbestattung wird die Asche eines Verstorbenen aus Heißluftballon, Flugzeug oder Helikopter in den Wind gestreut. Die genauen Koordinaten des Beisetzungsortes können auf einer Karte vermerkt werden, die die Angehörigen zur Erinnerung erhalten.
- Mithilfe eines mit Helium gefüllten Ballons und einer Spezialurne kann die Asche in die äußersten Schichten der Stratosphäre gebracht und dort verteilt werden. Diese Bestattungsart nennt man Sphärenbestattung.
- Für eine Weltallbestattung wird ein kleiner Teil der Asche in eine spezielle Kapsel gefüllt, die eine Rakete in den Weltraum transportiert. Diese Bestattungsart ist allerdings sehr selten und kann mit einigen Verzögerungen und Komplikationen einhergehen.

Friedhofszwang – Darf die Asche eines Verstorbenen zu Hause aufbewahrt werden?
In Deutschland gilt der Bestattungszwang. Dieser verbietet, die Asche eines Verstorbenen zur freien Verfügung zu erhalten. Der Leichnam bzw. dessen Asche muss also auf einem Friedhof bestattet werden. Durch die Anerkennung der Bestattungswälder als Friedhöfe wurde die Waldbeisetzung möglich. Außerdem werden für Seebestattungen Ausnahmen von der Regel gemacht.
Die geltende Gesetzgebung steht im Widerspruch zum Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, frei über Kremationsasche verfügen zu dürfen. Etwa, um sie zu Hause aufzubewahren, auf dem eigenen Grundstück beizusetzen oder an einem beliebigen Ort zu verstreuen. Bremen und Nordrhein-Westfalen haben bereits reagiert und den Beisetzungszwang gelockert. Weitere Bundesländer dürften folgen.
Immer mehr Bestattungsdienstleister suchen und finden gute Wege, um individuelle Wünsche von Vorsorgenden und Trauernden zu erfüllen.
Es ist unmöglich, in diesem Artikel sämtliche Aspekte der unterschiedlichen Bestattungsformen zu beleuchten. Ein persönliches Beratungsgespräch können diese Inhalte nicht ersetzen, sie dienen lediglich einem ersten Überblick.
Die Ahorn Gruppe ist Ihr verlässlicher Partner für Bestattungsvorsorge und Bestattungen.
Wir gehen respektvoll und wertschätzend mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen um.
Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter www.ahorn-gruppe.de/bestattungen.