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Bestattungskosten im Überblick

Was kostet eine Bestattung?

Wenn ein Mensch verstirbt, ist es Aufgabe der Angehörigen, die Bestattung innerhalb kurzer Zeit zu organisieren. Oft sind die Betroffenen überrascht, wenn sie von den hohen Bestattungskosten erfahren. Im bundesweiten Durchschnitt liegen diese zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Sie variieren je nach Bestattungsart, Ausführung und Region.

Eine Bestattung ist immer mit der Inanspruchnahme von verschiedenen Dienstleistungen verbunden, die Kosten verursachen. Die Gesamtkosten, die auch aus amtlichen und ärztlichen Kosten sowie Friedhofsgebühren bestehen, belaufen sich auf mehrere tausend Euro. Was fließt im Einzelnen mit ein? Und wer muss dafür aufkommen? 

Wer muss für die Bestattungskosten aufkommen?

Falls der Verstorbene seinen Todesfall zu Lebzeiten nicht finanziell abgesichert hat, etwa durch eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhand Sperrkonto, trägt „[d]er Erbe […] die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“ – In § 1968 BGB legt das Bürgerliche Gesetzbuch also fest, dass es meist die engsten Angehörigen sind, die die Bestattung organisieren und finanzieren müssen. Reicht der Nachlass nicht zur Deckung der Beerdigungskosten aus, stehen die Erben mit ihrem Privatvermögen in der Pflicht, für diese Kosten aufzukommen. Sollten Angehörige, die selbst nicht als Erben bestimmt wurden, zunächst die Kosten für die Bestattung übernommen haben, können sie das Geld schließlich von den tatsächlichen Erben zurückverlangen.

Falls es die eigene finanzielle Situation nicht zulässt, für die Beerdigungskosten aufzukommen, besteht die Möglichkeit einer Sozialbestattung. Bezieht man Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, ein geringes Einkommen oder eine geringe Rente, haben Angehörige wahrscheinlich das Recht auf eine Kostenübernahme. Das zuständige Sozialamt wird in jedem Fall die Gehalts- und Vermögensnachweise der Bestattungspflichtigen prüfen, um sicherzustellen, dass es diesen tatsächlich nicht möglich ist, die Beerdigungskosten ganz oder anteilig zu zahlen.

Wie setzen sich die Bestattungskosten zusammen?

Zu den Bestattungskosten zählt alles, was im Rahmen der Bestattung zu begleichen ist. Das sind auf der einen Seite die Leistungen des Bestatters wie Sarg, gegebenenfalls Urne, Überführungen und die hygienische Versorgung des Verstorbenen. Auf der anderen Seite schlagen die Gebühren von Krematorium, Friedhof und Grabstelle  kräftig zu Buche. Diese unterscheiden sich von Region zu Region, von Träger zu Träger und sind in den jeweiligen Gebührenordnungen festgelegt. Hinzu kommen Kosten für weitere Dinge wie Blumenschmuck, Musik, Ansprachen, die Veröffentlichung einer Traueranzeige oder eine Bewirtung nach der Trauerfeier. Auch auf Ämtern, für ärztliche Untersuchungen des Verstorbenen oder für die Kühlung des Leichnams können Kosten anfallen.

Wie sieht die Rechnung des Bestattungsunternehmens aus?

Häufig geht das Bestattungsunternehmen für seine Auftraggeber in Vorleistung und berechnet ihnen die Auslagen später, sodass letztlich nur eine Gesamtrechnung zu begleichen ist.

Auf der Rechnung wird dann ausgewiesen, wobei es sich um Eigenleistungen des Bestatters, Fremdleistungen oder Auslagen handelt.

Wie genau lassen sich Bestattungskosten im Voraus schätzen?

Da jede Bestattung individuell ist, lässt sich vorab keine seriöse Aussage zu den genauen Gesamtkosten machen. Diese hängen von den Umständen des Todes ab, von den regionalen Gegebenheiten, von den persönlichen Wünschen des Verstorbenen und seiner Zugehörigen in Bezug auf Bestattungsart, Bestattungsort und Ausgestaltung der Beisetzung.

 Mit mehreren tausend Euro sollten Sie rechnen. Ein schlichtes und stilles Begräbnis lässt sich mit ca. 4.000 € realisieren, eine sehr aufwendige Bestattung verursacht leicht Gesamtkosten von 10.000 € und mehr. Im Rahmen eines Informationsgesprächs oder einer Bestattungsvorsorge kann Ihnen recht konkret erläutert werden, mit welchen Bestattungskosten Sie rechnen sollten.

Die Ahorn Gruppe ist Ihr verlässlicher Partner für Bestattungen. Wir gehen respektvoll und wertschätzend mit Ihren Wünschen und Bedürfnissen um.  

Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie unter www.ahorn-gruppe.de/bestattungen.