Wenn ein Mensch verstorben ist, kümmert sich ein Bestattungsunternehmen um die Überführung. Welche Aspekte im Rahmen dieses Überführungsprozesses zu berücksichtigen sind, erfahren Sie hier.

Die Überführung beschreibt den Transport einer oder eines Verstorbenen vom Sterbeort zu sämtlichen Zwischenstationen wie Versorgungs- oder Kühlraum und schließlich zum Bestattungsort. Hierfür wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das sich meist auch um die Organisation der Bestattung kümmert. In Deutschland ist es Angehörigen nicht gestattet, die Überführung selbst durchzuführen.
Damit die oder der Verstorbene vom Bestattungsunternehmen abgeholt werden kann, muss die Todesbescheinigung vorliegen. Diese wird nach eingehender Untersuchung und eindeutiger Todesfeststellung von einer Ärztin oder einem Arzt ausgestellt. Falls ein Mensch zu Hause verstirbt, ist es daher erforderlich, zunächst eine Ärztin oder einen Arzt zu benachrichtigen, bevor ein Bestattungsunternehmen mit der Überführung beauftragt wird. Die Bundesländer schreiben unterschiedliche Fristen vor, innerhalb derer die Überführung stattfinden muss. Alle lassen Angehörigen Zeiträume, um Abschied zu nehmen, Entscheidungen zu treffen und das Notwendige zu veranlassen. Es ist oft wichtig, sich diese Zeit auch zu nehmen.
Wie läuft die Überführung eines Verstorbenen ab?
Tritt der Todesfall zu Hause ein, stimmen die Angehörigen den Zeitpunkt der Abholung mit dem Bestattungsunternehmen ab. Während sich manche eine möglichst baldige Abholung wünschen, legen andere Wert auf etwas mehr Zeit der Ruhe und des Abschieds. Auch auf Ablauf und Zeitpunkt einer Abholung aus Pflegeheim oder Hospiz können Zugehörige häufig Einfluss nehmen. Krankenhäuser verfügen in aller Regel über Kühlmöglichkeiten, so dass die Überführung auch später stattfinden kann.
Der erste Transport der oder des Verstorbenen erfolgt meist vom Sterbeort zu dem Ort, an dem die hygienische Totenversorgung und die Kühlung erfolgen. Je nach gewählter Bestattungsart und gewünschter Feiergestaltung kommt es dann zu weiteren Überführungen. Etwa an einen Friedhof, in eine Kirche oder zum Krematorium. Der letzte Transport von Sarg oder Urne findet schließlich zum Beisetzungsort statt. Dieser wurde entweder im Rahmen einer Bestattungsvorsorge bestimmt oder von den Angehörigen gewählt.
Welche Arten einer Überführung gibt es?
Abhängig von Todesumständen, Wünschen der oder des Verstorbenen und der Angehörigen, räumlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben ergibt sich das Ziel einer Überführung. Das können zum Beispiel Friedhof, Krematorium, Bestattungsunternehmen, das eigene Zuhause, ein kirchlicher/religiöser Raum, ein Ort jenseits der Stadt- oder Landesgrenzen, eine Obduktion oder die Gerichtsmedizin sein.
Ist der Beisetzungsort weit entfernt, lässt sich die Überführung einer Urne unkompliziert auf dem Postweg realisieren. Die Überführung eines Sarges über größere Distanzen ist deutlich aufwändiger und somit auch mit höheren Bestattungskosten verbunden.
Auch eine Überführung ins oder aus dem Ausland auf dem Land-, Luft- oder Seeweg ist möglich. Hier sind viele Vorgaben und gesetzliche Bestimmungen zu beachten, am Sterbe- wie am Zielort.
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