Die Organisation der häuslichen Pflege und der Einkauf von Pflegehilfsmitteln gehen nicht nur mit einer zeitlichen, sondern auch einer finanziellen Belastung für pflegende Angehörige einher. Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel der Produktgruppe 54 erleichtern den Pflegealltag und können in wenigen Schritten bestellt werden.

In der häuslichen Pflege sind Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Mundschutz und Einmalhandschuhe unverzichtbar – schließlich erleichtern Sie die Pflegesituation und schützen alle Beteiligten vor Krankheitsübertragungen.
Oft ist es Aufgabe der pflegenden Angehörigen dafür zu sorgen, dass all diese Pflegehilfsmittel vorrätig und jederzeit griffbereit sind.
Zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel in der häuslichen Pflege
Viele Pflegebedürftige bezahlen ihre Produkte selbst, weil ihnen nicht bewusst ist, dass die Pflegekasse die Kosten für bestimmte Pflegehilfsmittel übernimmt. Zu den gesetzlich festgelegten „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“ (Produktgruppe 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses) zählen:
- Flächendesinfektion: Eine möglichst keimfreie Umgebung ist vor allem für immungeschwächte Patientinnen und Patienten wichtig. Für die Desinfektion von Flächen und Gegenständen kommt Flächendesinfektionsmittel zum Einsatz.
- Handdesinfektion: In der häuslichen Pflege werden Handdesinfektionsmittel gegen Bakterien (bakterizid) oder gegen verschiedene Viren (begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzig) verwendet, um die Gefahr einer Infektion zwischen Pflegendem und Pflegebedürftigen zu vermeiden.
- Einmalhandschuhe: Vor allem bei einer Infektionsgefahr oder bei der Wundversorgung ist das Tragen von Einmalhandschuhen unerlässlich. Einmalhandschuhe werden außerdem bei der Körperreinigung, Essenszubereitung und -unterstützung oder bei der Beseitigung von Verschmutzungen genutzt.
- Mundschutz: In der häuslichen Pflege nutzen pflegende Angehörige meist Einwegmasken, um eine Tröpfcheninfektion zu vermeiden.
- Bettschutzeinlagen: Ob für Inkontinenzpatienten oder in Folge von Wunden mit austretender Wundflüssigkeit: Saugfähige Bettschutzeinlagen gibt es in verschiedenen Größen und schützen die Matratze vor Verschmutzungen. Sie bestehen aus mehreren Schichten: einer weichen Oberfläche, einer saugstarken inneren Schicht und einer wasserdichten Folie darunter.
- Schutzschürzen: Schutzschürzen werden sowohl von Pflegebedürftigen als auch von pflegenden Angehörigen getragen, um die eigene Kleidung vor Verschmutzungen zu schützen: Beispielsweise bietet sich das Tragen von langen Schürzen bei der Körperreinigung von Pflegebedürftigen oder beim Wechsel der Bettwäsche von Inkontinenzpatienten an. Beim Essen tragen Pflegebedürftige häufig kurze Schutzschürzen (Einmallätzchen).
Jeden Monat haben Pflegebedürftige Anspruch auf die zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel im Wert von 40 Euro. Um die monatliche Kostenübernahme in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 1.
- Die Pflege findet zu Hause, im ambulant betreuten Wohnen oder in einer Pflege-WG statt.
- Privatpersonen (Angehörige, Verwandte, Freunde) übernehmen die Pflege.
In wenigen Schritten zu Ihren kostenfreien Pflegehilfsmitteln
Um nicht nur Kosten, sondern auch Zeit zu sparen, bietet sich der Service von VitalSet an. Betroffene können sich darauf verlassen, dass sie jeden Monat alle wichtigen Pflegehilfsmittel nach Hause geliefert bekommen. Sowohl die Bestellung selbst als auch der Versand sind kostenlos.
Der Bedarf an Pflegehilfsmitteln ist sehr individuell und variiert daher von Patient zu Patient. Aus diesem Grund gibt es mehrere Boxen mit unterschiedlichen Inhalten. Pflegebedürftige wählen eine Box mit denjenigen Produkten, die sie selbst im Pflegealltag benötigen.
Haben Sie sich für eine Zusammenstellung entschieden, folgt nun das Ausfüllen des Bestellformulars. Hier geben Sie an, welche Box Sie erhalten möchten. Im Formular befindet sich außerdem der Antrag zur Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel. Wenn dieser ebenfalls mit allen notwendigen Informationen (Angaben zum Versicherten) ausgefüllt wurde, übernimmt VitalSet die weitere Kommunikation mit der Krankenkasse. Im Anschluss erhalten Pflegebedürftige einmal pro Monat ihre Pflegehilfsmittel – pünktlich, zuverlässig und kostenfrei.
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