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Vorsorge für den Fall der Fälle

Was spricht für das Erstellen von Vollmachten und Verfügungen?

Ein selbstbestimmtes Leben zu führen, gilt in Deutschland als Selbstverständlichkeit. Wer will sich schon vorstellen, dass dies einmal anders sein könnte? Trotzdem geht ein großer Teil der Bevölkerung genau dieses Risiko für den Fall der Fälle ein: fremdbestimmt leben zu müssen.

Unfallfolgen, Krankheiten oder Altersleiden stellen an sich schon große Belastungen für den Betroffenen und für seine Angehörigen dar. Unter gesetzliche Betreuung gestellt zu werden kann zusätzlich belasten. Manchmal fehlt einfach nur die Information, wie im Notfall ein genau solches Szenario verhindert werden kann. Die meisten glauben, dass in solchen Fällen der Ehepartner oder ein naher Verwandter alle wichtigen Entscheidungen treffen darf. Doch nur mit Hilfe von Vollmachten und Verfügungen ist es möglich, persönliche Dinge zu regeln und eine gesetzliche Betreuung abzuwenden.

„Ehepartner oder nahe Verwandte treffen im Fall der Fälle die Entscheidungen“ – das ist ein weit verbreiteter Irrglaube!

Ihr Wille ist nicht automatisch rechtsverbindlich festgelegt. Deshalb prüft ein Betreuungsgericht die Einsetzung eines gesetzlichen Betreuers. Dieser „fremde“ Betreuer entscheidet dann beispielsweise über finanzielle Angelegenheiten oder über die Unterbringung in Pflegeeinrichtungen. Aus diesen Gründen ist es so wichtig, dass Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche im Vorfeld schriftlich festlegen und eine Person Ihres Vertrauens benennen, die sich um Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne kümmert.

Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung ist es wichtig, die eigenen Wünsche unter Berücksichtigung aller rechtlichen Belange zu erfassen. Greifen Sie auf kompetente und rechtssichere Hilfe zurück und lassen Sie diese wichtigen Vollmachten und Verfügungen nach Ihren Wünschen erstellen.

Überblick über die wichtigsten Vollmachten und Verfügungen

  • Erstellung rechtsicherer Vollmachten und Verfügungen durch Fachanwälte
  • Registrierung der Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister Bundesnotarkammer 
  • Sichere Verwahrung Ihrer Dokumente
  • Schutz vor Verlust, Diebstahl, Elementarschäden, Missbrauch durch Dritte
  • Bereitstellung der Dokumente an Ärzte und Gerichte rund um die Uhr
  • Erstellung einer Notfallkarte mit allen wichtigen Daten für den Ernstfall
  • 24-Stunden-Erreichbarkeit weltweit
  • Information über gesetzliche Änderungen
  • Jährliche Prüfung der Aktualität Ihrer Vollmachten und Verfügungen

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Vorteile der zentralen Vorsorgedatenbank und der Notfallkarte 

Letztendlich erfüllen persönliche Vollmachten und Verfügungen nur dann ihren Zweck, wenn diese im Notfall sofort verfügbar sind. Eine Lagerung zu Hause oder in einem Bankschließfach garantiert nicht die schnellstmögliche Verfügbarkeit im Notfall. Durch Hinterlegung der Vollmachten und Verfügungen bei der Deutsche Vorsorgedatenbank AG wird gewährleistet, dass Ihre Dokumente 24 Stunden täglich sofort verfügbar sind. Auf der persönlichen Notfallkarte sind alle wichtigen Informationen zu vorhandenen Dokumenten, deren Lagerungsort, sowie die Notrufnummer für deren Abruf verzeichnet.

Durch die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist zudem der Zugriff auf die Dokumente auch dann gesichert, wenn die Notfallkarte nicht vorliegt. Somit ist in jedem Fall gewährleistet, dass Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte und Bevollmächtigte im Notfall Ihre Vollmachten und Verfügungen einsehen können.

Vollmachten und Verfügungen rechtssicher erstellt

Mit unserer unabhängigen und individuellen Beratung unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung folgender Vollmachten und Verfügungen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Organverfügung
  • Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
  • Post- und Fernmeldevollmacht
  • Versicherungsvollmacht
  • Wohnungsvollmacht
  • Haustier- und Großtierverfügung,
  • Trauer
  • Sorgerechtsverfügung

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf! Wir beraten und begleiten Sie, bis alles nach Ihren Wünschen eingerichtet ist.

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