Die Abrufung regelmäßiger Beratungseinsätze ist für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Wer die Pflegeberatung nicht wahrnimmt, muss mit einer Kürzung oder gar Streichung des Pflegegelds rechnen.
mehr...Der obligatorische Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2