Die Abrufung regelmäßiger Beratungseinsätze ist für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Wer die Pflegeberatung nicht wahrnimmt, muss mit einer Kürzung oder gar Streichung des Pflegegelds rechnen.
mehr...Der obligatorische Beratungseinsatz ab Pflegegrad 2Pflegevorsorge
„Unser Jens“ kann sich nicht kümmern
Für den Pflegefall sollte jeder Bundesbürger eigenverantwortlich vorsorgen.
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